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STADIONVERBOTE

Stadionverbot – Was nun?

Du hast ein Stadionverbot ausgesprochen bekommen oder es wurde dir bereits angekündigt? Wir möchten versuchen, dich dabei bestmöglich zu unterstützen.

Das bundesweite Stadionverbot sollte immer das letzte Mittel eines Vereins zur Durchsetzung seines Hausrechts sein. Deshalb ist den Betroffenen die Möglichkeit einzuräumen, in Form einer persönlichen Anhörung Stellung zu beziehen. Der VfB Stuttgart hat hierfür eine Stadionverbotsanhörungskommission eingerichtet, die sich aus folgenden Akteuern zusammensetzt:

  • Stadionverbotsbeauftragter VfB Stuttgart
  • Sicherheitsbeauftragter VfB Stuttgart
  • Vertreter(n) der VfB-Fanbetreuung
  • Vertreter des VfB-Fanprojekts

Die endgültige Entscheidung, ob ein Stadionverbot ausgesprochen, aufgehoben, reduziert oder unter Auflagen zur Bewährung ausgesetzt wird, trifft allein der Stadionverbotsbeauftragte. Als Mitglied der Kommission haben wir hier allerdings eine beratende Funktion und können eine Empfehlung aussprechen.

Die Stellungnahme kann auch schriftlich erfolgen. Bei Fragen wende dich einfach vertrauensvoll an uns und wir schauen gemeinsam, wie wir dich in deinem Stadionverbotsverfahren bestmöglich begleiten und unterstützen können. Hilfreiche Dokumente und Formulare zu diesem Thema findest du im Downloadbereich.

Downloads

Leitlinien zur Bearbeitung von Stadionverboten beim VfB Stuttgart

Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten (DFB)

Hinweise und Erläuterungen zu den Stadionverbotsrichtlinien (DFB)