Stadionverbote
Gegen dich wurde seitens eines Vereins oder Fußballverbands SV-Verfahren eingeleitet oder du hast sogar schon ein SV ausgesprochen bekommen? Wir sind für dich da, beantworten dir deine Fragen und begleiten dich – wenn du möchtest – auf deinem gesamten Kontaktweg mit Staatsmacht, Polizei, Vereinen & Verbänden.
Ein bundesweites Stadionverbot sollte immer das letzte Mittel eines Vereins zur Durchsetzung seines Hausrechts sein. Deshalb ist den Betroffenen die Möglichkeit einzuräumen, in Form einer persönlichen Anhörung Stellung zu beziehen.
Der VfB Stuttgart hat hierfür eine Stadionverbotsanhörungskommission eingerichtet, die sich aus folgenden Akteuren zusammensetzt:
- Stadionverbotsbeauftragter VfB Stuttgart
- Sicherheitsbeauftragter VfB Stuttgart
- Vertreter der VfB-Fanbetreuung
- Vertreter des VfB-Fanprojekts
Die endgültige Entscheidung, ob ein Stadionverbot ausgesprochen, aufgehoben, reduziert oder unter Auflagen „zur Bewährung“ ausgesetzt wird, trifft allein der Stadionverbotsbeauftragte. Als Mitglied der Kommission haben wir hier allerdings eine beratende Funktion und bringen dabei pädagogische wie menschenzentrierte Sichtweisen ein.
Die Stellungnahme kann auch schriftlich erfolgen. Bei Fragen wende dich vertrauensvoll an uns und wir schauen ggf. gemeinsam, wie wir dich unterstützen können.
Dies gilt übrigens für jegliche Art von Kontakt mit der Staatsmacht: Ob du am Spieltag auf der Wache sitzt oder danach Briefe von der Polizei erhältst, vorgeladen wirst oder dir ein Gerichtsverfahren bevorsteht. Wir sind für dich da!
Tipps bei Stadionverbot
Kontaktformular ausfüllen
Falls Dir ein Stadionverbot droht, bekommst Du eine schriftliche Information über die Möglichkeit einer freiwilligen, mündlichen Anhörung vom VfB Stuttgart. Bevor wir weitere Schritte in die Wege leiten, raten wir Dir das Kontaktformular auszufüllen.
Das Kontaktformular schickst Du uns bitte innerhalb von sieben Tagen. Wir werden Deinen Fall selbstverständlich vertraulich behandeln und als nächstes in Deinem Auftrag einen persönlichen Termin mit dem Stadionverbotsgremium einholen.
Anhörungsrecht nutzen
Beim Zustandekommen des Termins ist auch zeitliche Flexibilität gefragt. Wenn Du es zeitlich nicht einrichten kannst oder Du schlicht und einfach zu weit weg wohnen solltest, kannst Du Deine Stellungnahme auch schriftlich einreichen.